Smart Glasses: Neue EU-Akkuvorgaben kommen Meta entgegen

15.07.2026

Nahaufnahme einer schwarzen Ray-Ban-Meta-Smart-Brille mit integrierter Kamera im Brillenrahmen und verspiegelten Gläsern auf einem Holztisch.

(Bild: Tada Images/Shutterstock.com)

Ab dem 18. Februar 2027 müssen Akkus in Produkten, die in der EU verkauft werden, grundsätzlich so verbaut sein, dass Verbraucher sie selbst entnehmen und austauschen können. Das soll die Lebensdauer der Geräte verlängern und die Wiederverwertung gebrauchter Batterien erleichtern.

Gestern erweiterte die EU die Ausnahmeliste um sechs Produktkategorien. Darunter sind bestimmte Wearables, zu denen neben Smartwatches und Fitnesstrackern auch Smart Glasses zählen.

Die EU-Kommission begründet die Ausnahme damit, dass Akkus in stark miniaturisierten Wearables so eng verbaut sein können, dass beim Entfernen Schäden drohen. Lässt sich das Gerät aus Gründen der Passform oder Ergonomie nicht sinnvoll umgestalten, darf der Akkuwechsel Fachleuten vorbehalten bleiben, heißt es im entsprechenden Rechtsakt.

Bei Smart Glasses ist die technische Miniaturisierung besonders anspruchsvoll, da sie viel Elektronik auf engstem Raum und nahe am Gesicht unterbringen müssen. Ein austauschbarer Akku könnte sich negativ auf Gewicht, Formfaktor, Energieeffizienz und Wärmeabfuhr auswirken.

Bloomberg berichtete vor einigen Monaten, dass sich Meta aus diesem Grund mit der EU in Gesprächen über die Batterieverordnung befinde und eine Ausnahme für Smart Glasses anstrebe. Der Konzern erhielt dabei politische Unterstützung von der US-Regierung: Der US-Botschafter bei der Europäischen Union, Andrew Puzder, kritisierte die Vorgaben laut Politico öffentlich als Innovationshemmnis. Sie erschwerten den Verkauf eines gemeinsam in den USA und Europa entwickelten Produkts, argumentierte Puzder.

Ein Sprecher der EU-Kommission erklärte gegenüber Politico, die Behörde habe „niemandes Druck nachgegeben“. Die Ausnahmen seien das Ergebnis eines breiten Konsultationsverfahrens mit Verbraucherverbänden, Branchenvertretern und EU-Mitgliedstaaten und zielten nicht auf ein bestimmtes Produkt ab. Tatsächlich werden künftig auch Wettbewerber von der Ausnahme profitieren, darunter Google, Samsung und potenziell auch Apple, das ebenfalls an entsprechenden Produkten arbeitet.

Die Ausnahme ist noch nicht wirksam. Parlament und Rat können innerhalb von zwei Monaten Einspruch erheben. Bleibt dieser aus, wird der Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.

Für Marktführer Meta wäre damit eine der größten Hürden in der EU beseitigt. Offen bleiben Fragen zur KI-Regulierung der Geräte und zum Datenschutz, während innerhalb der EU der politische Druck auf strengere Vorgaben wächst. So befasst sich inzwischen auch der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) mit Smart Glasses und hat eine Untersuchung in Auftrag gegeben, nach deren Publikation das Gremium über mögliche weitere Schritte beraten will. Meta und sein europäischer Brillenpartner EssilorLuxottica haben im vergangenen Jahr sieben Millionen Geräte verkauft, mit Europa als zweitgrößtem Smart-Glasses-Markt.