Müssen Vermieter Ladestationen bewilligen?

04.10.2023

Immobilienverwaltungen nehmen zahlreiche Aufgaben wahr, besonders wichtig ist dabei die Beziehung zu den Mietern. Diese wird in den letzten Jahren immer häufiger mit Anfragen bezüglich der Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge auf die Probe gestellt. Denn lehnen sie das Gesuch ab, sind Probleme programmiert – auch wenn die Verwaltung das Recht auf ihrer Seite hat.

Denn Mieterinnen und Mieter haben keinen Anspruch darauf, auf einem gemieteten Parkplatz eine Ladestation zu installieren. Nicht in der Einstellhalle, nicht im Freien – und auch nicht auf eigene Kosten.

Wenn der Parkplatz die Elektromobilität ausbremst

Entscheidet sich die Immobilienverwaltung gegen Ladestationen, ist das aus Sicht der Bewohner mit einem Elektroauto frustrierend. Denn für sie macht die Anschaffung nur wirklich Sinn, wenn sie das Fahrzeug entweder zu Hause oder tagsüber am Arbeitsplatz aufladen können. Täglich zu einer Tankstelle oder einem Detailhändler mit Ladestationen zu fahren, ist nicht wirklich eine Option.

Stockwerkeigentum: Die Eigentümerschaft entscheidet

Im Stockwerkeigentum entscheidet nicht die Verwaltung über eine geplante Heim-Ladestation, sondern die Miteigentümerversammlung, es sei denn, ein Stockwerkeigentümer will seine Ladestation auf einem abgetrennten und im Sonderrecht ausgeschiedenen Platz platzieren. Je nachdem, ob der Einbau als notwendig oder nur als nützlich eingestuft ist, erfordert die Einwilligung bei Notwendigkeit einen reinen Mehrheitsentscheid der Miteigentümerinnen und Miteigentümer oder – wenn nützlich – einen Mehrheitsentscheid jener Eigentümerinnen und Eigentümer, die die Mehrheit der Wertquote auf sich vereinigen.

Hohe Kosten

Zwar haben Elektromobilität und effiziente Ladeinfrastrukturen bereits heute einen hohen Stellenwert für Immobilienportfolios. Auf der anderen Seite ist die Installation von Ladestationen auch mit erheblichen Kosten verbunden. Dabei müssen Immobilienverwaltungen die Beschaffung der Geräte selbst, aber auch die Elektroinstallationen, die möglicherweise erforderliche Netzverstärkung und die Wartung einberechnen. Ausserdem soll die Anlage eine verursachergerechte Kostenabrechnung ermöglichen.

Auch die Brandsicherheit im Gebäude muss bedacht werden, wobei festzuhalten ist, dass Elektrofahrzeuge nicht häufiger brennen als Benzin- oder Dieselfahrzeuge, sondern schwieriger zu löschen sind. Wichtig ist vor allem, dass nach eingehender Prüfung der Gebäudeinfrastruktur der Einbau der Elektroinstallation und der Ladestation nur durch eine qualifizierte Person erfolgt.

Ladesysteme statt einzelne Ladesäulen

Für die Verwaltung oder auch eine Gemeinschaft von Stockwerkeigentümern stellt sich in den meisten Fällen nicht die Frage, ob sie dem Wunsch eines einzelnen Mietenden respektive Eigentümers nachkommen will. Vielmehr überlegt sie sich, ob sie die Immobilie mit einem Ladesystem aufwerten will, mit dem mehrere Fahrzeuge geladen werden können. Denn die meisten Autos stehen am Abend in der Garage und sollen mit Strom betankt werden, damit sie am nächsten Morgen mit frisch aufgeladenen Akkus auf die Reise gehen können. Ein intelligentes Ladesystem bildet in diesem Fall Warteschleifen und sorgt dafür, dass der Strom im ganzen Gebäude sinnvoll verteilt wird.

Ob Mietliegenschaften oder Stockwerkeigentum – für die Immobilienverwaltung lohnt sich die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts. Um das Thema kommt sie eh nicht herum, weil schon in kurzer Zeit eine grössere Zahl von Fahrzeugen solche Ladestationen benötigt.

Quelle:Elektroautos zu Hause laden: Müssen Vermieter Ladestationen bewilligen? (blick.ch)